Der Seilrutschenpark in Bretten

Der Brettener Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13. Dezember ein grundsätzliches und einstimmiges Ja zur Errichtung des Seilrutschenparks gegeben. Der NABU Bretten anerkennt den Wunsch des Brettener Gemeinderats und sicherlich auch der großen Mehrheit in Bretten.

 

 

Um die Auswirkungen auf die Arten in dem neuen Freizeitgebiet zu ermitteln wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches am 19. August 2016 fertiggestellt wurde. In der Artenschutzrechtlichen Beurteilung wird erklärt, dass keine Verbotstatbestände vorliegen, aber Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden müssen.

 

Ein paar Beispiele aus dem Gutachten: Als Vermeidungsmaßnahmen wird die Fällung und Rodung von Gehölzen nur vom 20. Oktober bis 28. Februar erlaubt. Als Minimierungsmaßnahme sollten die artenreichen Waldrandbereiche geschont werden.

 

Als CEF-Maßnahmen werden gefordert:

 

1) Für jeden entfernten Baum über 30 cm Stammdurchmesser ein Nistkasten für Höhlenbrüter

2) 5 Nischenbrüterhöhlen, 5 Zaunkönighöhlen, 15 Fledermaushöhlen

3) Aufwertung eines ähnlich strukturierten Waldgebiets in der näheren Umgebung, indem es aus der forstlichen Bewirtschaftung genommen wird. In dem Gutachten wird von „Bannwald“ gesprochen, andere sprechen von einem Waldrefugium, da die dafür geforderte Fläche nur 1,75 ha beträgt.

  4) Alljährliches Monitoring und Reinigung der Nisthilfen

 

Norbert Fleischer, der Vorsitzende des NABU Bretten, hat in der Fragestunde vor der Gemeinderatssitzung unsere Forderung nach Umsetzung der aufgeführten Maßnahmen erklärt, so dass jetzt alle Entscheider unsere Position kennen. Nach dem Grundsatzbeschluss kommen jetzt die Detailplanungen.

 

Wir werden das Projekt begleiten und auf die Umsetzung der Maßnahmen zum Artenschutz pochen.

 

Norbert Fleischer